TEUTOBRUSH GMBH Bürstensysteme //

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen spätestens als angenommen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an diesen vorbehaltlos ausführen.
3. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Abnahmeerklärungen und Bestellungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden oder ihnen durch Übersendung der Ware nachgekommen wird. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abreden und Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Abänderungen der Schriftform bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§ 2 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Verzug mit der Annahme befindet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei Vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
2. Bei Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Eigentumsinteressen hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er ist verpflichtet, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatz bzw. Mehrwertsteuer) ab, die Ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht eizuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseistellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Das gleiche gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
5. Wie verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 4 Preise // Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, zzgl. der jeweiligen zu entrichtenden Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich netto und in Euro. Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherungen werden von den Preisen nicht erfasst. Liegen zwischen der Auftragserteilung und Lieferdatum mehr als vier Monate, ist der Verkäufer berechtigt, nach Vertragsabschluss eingetretene Material-, Lohn- und sonstige Kostensteigerungen im kaufmännischen anteilig weiter zu berechnen. Beträgt eine dadurch verursachte Preiserhöhung mehr als 10 Prozent bezogen auf den Netto-Gesamtpreis, ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch für Geschäfte innerhalb von Rahmenabkommen.
2. Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatumrein netto ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% ab Fälligkeit über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Rabatte und sonstige Vergünstigungen werden unter der Berücksichtigung gewährt, dass alle Ansprüche des Verkäufers vereinbarungsgemäß erfüllt werden. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, etwa eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu wiederrufen. In einem solchen Fall kann der Verkäufer noch offenstehende Leistungen Verweigerern bis eine geforderte angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Käufer oder lässt er eine gesetzte Frist verstreichen, ist sich der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
3. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit entgegengenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechtsbetrages an berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels oder Schecks und für die Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
4. Hat der Verkäufer unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Käufer denn noch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen berechtigen den Käufer nur unbestritten und rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung. Für den Fall, dass der Käufer den Vertrag nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, wegen des entgangenen Gewinns und/oder der Bearbeitungs- und Verwaltungskosten einen pauschalierten Schadenersatz vom Käufer in Höhe von 20% des Nettowarenwertes zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Lieferungen
1. Voraussetzungen für die Erhaltung von Lieferungen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
2. Kommt der Verkäufer in Lieferverzug und ist eine vom Käufer zu ersetzende angemessene Nachfrist ungenutzt verstrichen, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich und schriftlich nach Ablauf der gesetzlichen Nachfrist zu erklären.
3. Wird die Lieferung durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen der Vorlieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare schwerwiegende Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und einer angemessenen Nachlieferungsfrist.
4. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Bei Abrufaufträgen ist der Verkäufer berechtigt, das Material für den Gesamtauftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen sind. Etwaige Änderungswünsche des Käufers können daher vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen nach Auftragserteilung nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 6 Beschaffenheit // Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich untersucht und Mängel innerhalb von 8 Kalendertagen rügt, § 377 HGB. Die Mängelrügen haben unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich zu erfolgen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder durch Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
3. Bei Bürsten mit Drahtanteil kann es jederzeit zu Drahtverlust oder Drahtbruch kommen. Diesbezüglich übernimmt die TeutoBrush Gmbh keine Garantie und schließt jegliche Gewährleistungsansprüche auch für Folgeschäden aus. Die TeutoBrush GmbH warnt ausdrücklich vor dem Einsatz in landwirtschaftlichen Betrieben und in Bereichen, in denen sich Kinder aufhalten (Schulen, Kindergärten etc.)
4. Liegt ein Mangel vor, so leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorscheibt.

§ 6 Haftungsausschluss
1. Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den vorstehenden Bedingungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen und bei Anbahnung des Schuldverhältnisses und aus unerlaubter Handlung. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet er nicht für entgangene Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – für den vertragstypischen, vernünftigen vorhersehbaren Schaden.
3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Fehlern von vereinbarten Beschaffenheit, wenn und soweit die Vereinbarung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind abzusichern.
4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen des Verkäufers.

§ 6 Erfüllungsort // Gerichtsstand // anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Osnabrück. Für sämtliche Streitigkeiten ausdiesem Vertrag ist ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht Osnabrück sachlich und örtlich zuständig.
Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.
Der Gerichtsstand Amtsgericht Osnabrück gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Auf die Vertragsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – Wiener Kaufrecht)ist ausgeschlossen.
Ist der Käufer nicht Vollkaufmann im Sinne des Handelsrechts, hat er der Firma TeutoBrush GmbH hiervon umgehend Kenntnis zu geben.